HeilprG = Heilpraktikergesetz
Neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten sind in Deutschland seit 1993 auch Heilpraktiker (HP) und Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP*)
befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, allerdings ohne Eintrag ins Arztregister und ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.
D.H.
die Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen
nicht
übernommen.
*HP mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis